Die nächste Sitzung des Gemeinderats findet am Donnerstag, 28.05.2020, ab 19:30 Uhr in der Turnhalle Kirchheim statt. Hierzu ergeht an die Bevölkerung die herzliche Einladung.
Die Turnhalle bietet ausreichend Raum um die Hygienevorschriften in den Corona-Zeiten einzuhalten. Die Allgemeinverfügungen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zu Veranstaltungsverboten, lässt u.a. Sitzungen der Gemeinderäte und ihrer Ausschüsse explizit zu; Allerdings ist bei öffentlichen Sitzungen mittels der Sitzungsorganisation dem Interesse der Vermeidung von Ansteckungen Rechnung zu tragen. Hierbei sind die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu beachten, das gilt vor allem für die Einhaltung eines ausreichenden Mindestabstands von 1,5 m aller Teilnehmer. Dies ist in der Turnhalle gewährleistet.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vorkehrung zur Vermeidung von Infektionen aufgrund der Corona Pandemie nur eine begrenzte Anzahl an Zuschauerplätzen zur Verfügung stehen.
Tagesordnung
ÖFFENTLICH:
TOP 1: Genehmigung der Sitzungsniederschrift des Gemeinderats vom 23.04.2020
TOP 2: Neubaugebiet "Am Schoppen" - Vorstellung der Planungen für den Bau der Lärmschutzwand
TOP 3: Neubaugebiet "Am Schoppen" - Erweiterung des Auftrags für die Planung der Carl-Schilling-Straße im Zusammenhang mit dem Bau der Lärmschutzwand
TOP 4: Neubaugebiet "Am Schoppen" - Ergänzung zum Erschließungsvertrag mit der KFB Baumanagement GmbH für den Bau der Lärmschutzwand
TOP 5: Interkommunale Beschaffung eines Einachsanhängers mit Wasserfass für den Bauhof
TOP 6: Sanierung der Ortsverbindungsstraße Gaubüttelbrunn - Kirchheim - Beauftragung eines Fachbeitrags für den speziellen Artenschutz
TOP 7:
Vollzug des Baugesetzbuches:
Aufstellung des Bebauungsplanes „Sportplatz“ Gaubüttelbrunn
a) Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3(2) und 4(2) BauGB – Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
b) Billigung des Entwurfs vom 28.05.2020
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden, Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbarkommunen nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB
TOP 8: Informationen / Sonstiges
TOP 9: Anfragen und Anregungen
Anschließend findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Björn Jungbauer, 1. Bürgermeister