Im Herbst und Winter stellt sich immer wieder die Frage, was es zu tun gibt, wenn Laub auf den Straßen liegt, oder der erste Schnee gefallen ist. Wir haben daher für Sie Übersichten zusammengestellt, mit der wir Sie auf Grundlage der örtlichen Straßenreinigungssatzung über Ihre Pflichten bei der Straßenreinigung und dem Winterdienst informieren möchten.
Über den weiterführenden Link erhalten Sie auch Informationen dazu, wie es sich mit dem Zurückschneiden von Hecken, Sträucher und Bäumen an von Öffentlichen Verkehrsflächen verhält.
Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung auch gerne zur Verfügung.