Aktuelles aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 26.01.2023
Freiflächen-Photovoltaikanlage rund um Hof Egenburg; Vollzug des Baugesetzbuches; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan "Photovoltaikanlage Hof Egenburg"
a) Billigung des Vorentwurfs vom 29.12.2022
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.02.2022 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchheim sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Hof Egenburg“ für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage der Firma SÜDWERK Projektgesellschaft mbh, Burgkunstadt, beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans und die Flächennutzungsplanänderung erfolgen im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Das Planungsbüros TEAM 4, Nürnberg, hat jeweils Vorentwürfe (Stand: 29.12.2022) für die Flächennutzungsplanänderung und die Bebauungsplan-Aufstellung vorgelegt. Diese waren der Vorlage beigefügt.
Herr Wehner vom Planungsbüro TEAM 4 und Herr Jungkunz von der Firma SÜDWERK Projektgesellschaft nahmen an der Sitzung teil.
Herr Wehner stellte die geplanten Änderungen hinsichtlich des Flächennutzungsplans in einer ausführlichen Präsentation vor.
Herr Wehner erklärte, dass ein Pufferstreifen von 5 m Abstand gewährleistet sei. Es wird hinsichtlich des Bebauungsplans das Regelverfahren angewandt, d. h. der Betreiber kann u. a. erst zu einem späteren Zeitpunkt festlegen, welchen Modultyp er wählt.
Wegen 6 Feldlerchen, welche bei den Voruntersuchungen festgestellt wurden, sind interne und externe Ausgleichsflächen nötig.
1. Bürgermeister Jungbauer erläuterte hierzu, dass die Ausgleichsfläche für die Feldlerchen nicht auf dem Gemeindegebiet, sondern auf Großrinderfelder Gemarkung liegt. Es wurde schon ein Vorgespräch mit dem 1. Bürgermeister Johannes Leibold geführt.
Ein Gemeinderat wollte wissen, ob die Gewässerpflege trotz dem Pufferstreifen möglich sei. Dazu antwortete Herr Wehner, dass die Gewässerpflege möglich sei und das Gras in der Grauzone gemäht werden könne. Des Weiteren interessierte er sich dafür, ob die Anlage eingezäunt wird. Herr Wehner informierte darüber, dass die Anlage eingezäunt wird, jedoch Kleintiere unter dem Zaun durchschlüpfen könnten. Für Rehe wird es allerdings schwierig.
Ein weiteres Gremiumsmitglied fragte, ob die Befahrbarkeit ans Gewässer gegeben sei. Herr Wehner erklärte, dass die Befahrbarkeit über den Pufferstreifen gegeben sei.
Ein Gemeinderat erkundigte sich, ob ein Wanderweg wiederhergestellt und beschildert werden kann. 1. Bürgermeister Jungbauer führte dazu aus, dass der Eigentümer keine öffentlichen Wege über sein Eigentum wünscht.
Ein Mitglied erklärte den Grund seiner Gegenstimme bei der Abstimmung. Er sehe die zukünftige Lebensmittelknappheit, der entgegengewirkt werden könne, wenn man die Ackerfläche für den Anbau wichtiger Lebensmittel benutzen würde statt diese mit Photovoltaikanlagen zu bestücken. Dazu äußerte sich 1. Bürgermeister Jungbauer, dass der Ackerbau wieder möglich ist, sobald die Photovoltaikanlagen abgebaut wären.
Beschluss:
a) Billigung des Vorentwurfs vom 29.12.2022
Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Photovoltaikanlage Hof Egenburg" und die gemeinsame Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 29.12.2022 des Planungsbüros TEAM 4.
Abstimmungsergebnis: Ja: 13 Nein: 1 Anwesend: 14 Persönlich beteiligt: 0
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat stimmt der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB entsprechend den Verfahrensschritten des Baugesetzbuches (BauGB) zu.
Abstimmungsergebnis: Ja: 13 Nein: 1 Anwesend: 14 Persönlich beteiligt: 0
Freiflächen-Photovoltaikanlage rund um Hof Egenburg; Vollzug des Baugesetzbuches; 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan der Gemeinde Kirchheim
a) Billigung des Vorentwurfs vom 29.12.2022
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.02.2022 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kirchheim sowie die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Hof Egenburg“ für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage der Firma SÜDWERK Projektgesellschaft mbh, Burgkunstadt, beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans und die Flächennutzungsplanänderung erfolgen im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Das Planungsbüros TEAM 4, Nürnberg, hat jeweils Vorentwürfe (Stand: 29.12.2022) für die Flächennutzungsplanänderung und die Bebauungsplan-Aufstellung vorgelegt. Diese waren der Vorlage beigefügt.
Herr Wehner vom Planungsbüro TEAM 4 und Herr Jungkunz von der Firma SÜDWERK Projektgesellschaft nahmen an der Sitzung teil.
Herr Jungkunz stellte in seiner Präsentation die wichtigsten Punkte vor.
Herr Jungkunz, merkte an, dass der Netzverknüpfungspunkt in Stalldorf geplant wird, dort muss eine neue Trafoanlage errichtet werden. Der Zeitplan bis zur Fertigstellung sieht folgendermaßen aus: Für die Genehmigung des Bebauungsplans wird ein halbes Jahr eingeplant. Die Lieferzeit des Trafos beträgt momentan 24 Monate, somit kann die Fertigstellung frühestens im Jahr 2025 erfolgen. Die Trassierung der Leitungsführung von der Anlage bis nach Stalldorf wird dauern, es ist mit zahlreichen Eigentümern und Gemeinden zu verhandeln.
1. Bürgermeister Jungbauer fragte nach wieviel Kabel verlegt werden. Herr Jungkunz erläuterte, dass 3 – 4 Kabel durch 1 – 2 Kabelgräben gelegt werden könnten.
Herr Jungkunz erklärte auf Nachfrage, dass bei EEG geförderten Photovoltaikanlagen bis zu 0,2 Cent an die Kommune angeboten werden können. Die Anlagenbetreiber zahlen die 0,2 Cent an die Kommune und erhalten sie dann vom Netzbetreiber zurück. Bei der gegenständlichen Anlage ist dies jedoch nicht der Fall, da keine EEG Förderung erfolgt. Zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Satzungsbeschluss kann über eine ähnliche Regelung verhandelt werden.
Ein Gemeinderat erkundigte sich nach dem Baufeld der Trafostation. Herr Jungkunz antwortete, dass auf der Fläche 20 – 40 Trafos stehen. In Stalldorf befinden sich dann 1 – 2 Trafos. Alles ins vorhandene örtliche Netz einzuspeisen ist unmöglich.
Dazu äußerte sich 2. Bürgermeister Engert, ob hier nicht in die 380 KV Leitung eingespeist werden kann. Die Genehmigungs- und Lieferzeit für die Trafos beträgt 4 -6 Jahre, die Kosten 40 – 60 Millionen Euro. Dies rentiert sich erst ab einer Anlagengröße von 500 ha Photovoltaik, so Herr Jungkunz.
Des Weiteren erkundigte er sich, ob Gleich– oder Wechselstrom benutzt wird. Herr Jungkunz teilte mit, dass es sich um Wechselstrom handelt.
Ein Gemeinderat wollte wissen, in welcher Form die Betreiber die örtliche Beteiligung anbieten können. Dazu antwortete Herr Jungkunz, dass es verschiedene Möglichkeiten gäbe. Entweder ein Sparbrief oder ein Nachrangdarlehen (Kapital vom Bürger, d. h. Eigenkapital nötig). Somit wäre eine Bürgerbeteiligung möglich.
Der Gemeinderat hakte nach, wann der richtige Zeitpunkt für eine Beteiligung wäre. Dazu äußerte Herr Jungkunz, dass dies frühestens ab 2024 möglich wäre.
Ein Gremiumsmitglied informierte sich über die Nutzungsdauer der Anlagen. Dazu merkte Herr Jungkunz an, dass die Trafos eine Nutzungsdauer von 30 – 40 Jahren haben, vertraglich ist das 20 – 30 Jahre festgeschrieben. Im Vertrag ist auch während diesem Zeitraum ein Ersatz möglich, falls die Anlage wider Erwarten nicht mehr funktioniert.
Beschluss:
a) Billigung des Vorentwurfs vom 29.12.2022
Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan der Gemeinde Kirchheim und die gemeinsame Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 29.12.2022 des Planungsbüros TEAM 4.
Abstimmungsergebnis: Ja: 13 Nein: 1 Anwesend: 14 Persönlich beteiligt: 0
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat stimmt der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB entsprechend den Verfahrensschritten des Baugesetzbuches (BauGB) zu.
Abstimmungsergebnis: Ja: 13 Nein: 1 Anwesend: 14 Persönlich beteiligt: 0
Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Kirchheim bezüglich der Fortführung von Ton-Bild-Übertragungen von Gemeinderatssitzungen (Hybridsitzungen)
Zu Beginn der Legislaturperiode wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 14.05.2020 die Neufassung der Geschäftsordnung des Gemeinderates Kirchheim beschlossen.
Am 18.03.2021 hatte sich der Gemeinderat mit der Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung und der daraus resultierenden Möglichkeit zur Einführung von Ton-Bild-Übertragungen von Gemeinderatssitzungen (Hybridsitzungen) befasst und nachfolgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt die Einführung von Ton-Bild-Übertragungen (Hybrid-Sitzung) von Sitzungen des Gremiums für das Jahr 2021 auf Grundlage der Gemeindeordnung (GO). Sobald ein Muster für eine Änderung der Geschäftsordnung vorliegt, wird sich das Gremium im Hinblick einer möglichen Änderung der hiesigen Geschäftsordnung erneut mit der Sache befassen.“
Diese Regelung ermöglichte die Durchführung von Hybridsitzungen bis zum 31.12.2021.
Um solche Sitzungen auch 2022 weiterhin zu ermöglichen, wurde am 16.12.2021 eine diesbezügliche Änderung der Geschäftsordnung (1. Änderung) beschlossen. Seinerzeit war die rechtliche Zulässigkeit gem. Art. 122 Abs. 2 GO nur für das Kalenderjahr 2022 gegeben.
Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2022 beschlossen, die Ermächtigungen für Hybridsitzungen kommunaler Gremien zu entfristen. Nachdem die rechtlichen Grundlagen nunmehr vorliegen, kann eine entsprechende Änderung nunmehr unbefristet erfolgen.
Nachdem die bisherigen Erfahrungen mit Hybridsitzungen durchwegs positiv sind, schlug die Verwaltung vor, die Geschäftsordnung zu ändern. Nachfolgender Entwurf wurde in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht gefertigt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim beschließt auf Grund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern folgende
2. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim
Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim vom 28.05.2020 wird wie folgt geändert:
§ 1 Änderungen
§ 20a wird in folgender Fassung neu eingefügt:
„§ 20a Teilnahme mittels Ton-Bild-Übertragung
(1) Gemeinderatsmitglieder, die wegen eines berechtigten Anliegens an einer Teilnahme im Sit-zungssaal gehindert sind, können an Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen (Art. 47a GO). Voraussetzung für die virtuelle Teilnahme an den Sitzungen ist die Unterzeichnung der Belehrung über die Teilnahme an Hybridsitzungen.
(2) Gemeinderatsmitglieder, die mittels Ton-Bild-Übertragung an der Sitzung teilnehmen wollen, müssen dies dem ersten Bürgermeister nach Zugang der Ladung spätestens 2 Werktage vor der Sitzung schriftlich oder elektronisch mitteilen.
(3) Wird das Gremium zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen, findet die Sitzung ohne Ausnahme als Präsenzsitzung statt.
(4) Der Verantwortungsbereich der Gemeinde beschränkt sich auf die Bereitstellung der Platt-form zur audiovisuellen Zuschaltung. Ist entweder mindestens ein Gemeinderatsmitglied zugeschaltet oder bestätigt ein Test, dass eine Zuschaltmöglichkeit besteht, wird vermutet, dass der Grund für eine Nichtzuschaltung eines Gemeinderatsmitglieds nicht im Verantwortungsbereich der Gemeinde liegt (Art. 47a Abs. 4 Satz 5 GO).
(5) Eine Bildunterbrechung durch zugeschaltete Gemeinderatsmitglieder ist auch bei vorübergehendem Verlassen des Platzes untersagt (Art. 47a Abs. 3 Satz 1 GO).
(6) Bei den zugeschalteten Gemeinderatsmitgliedern erfolgt die Abstimmung mündlich nach namentlichem Aufruf durch den Vorsitzenden. Eine Teilnahme an Wahlen ist nicht möglich (Art. 47a Abs. 1 Satz 6 GO).
(7) Bei Zuschaltung mittels Ton-Bild-Übertragung zu einer nichtöffentlichen Sitzung haben die zugeschalteten Gemeinderatsmitglieder dafür Sorge zu tragen, dass die Übertragung in ihrem Verantwortungsbereich nur von ihnen wahrgenommen wird (Art. 47a Abs. 5 GO).“
§ 2
Diese Änderung tritt am 01.01.2023 in Kraft (Art. 122 Abs.2 GO).
Kirchheim, den __.__.2023
Björn Jungbauer, 1. Bürgermeister
Vom Gemeinderat war darüber zu befinden.
Ein Gemeinderat erkundigte sich, welche Gründe ein berechtigtes Anliegen wären. Dazu antwortete 1. Bürgermeister Jungbauer, dass aus seiner Sicht die Kinderbetreuung und eine Erkrankung, bei der man nicht außer Haus kann solche wären. Dienstreise oder Urlaub zählen für ihn nicht dazu. Ein Gremiumsmitglied merkte an, dass bei Dienstreisen, wenn die Privatsphäre gewahrt ist, aus seiner Sicht keine Hinderungsgründe für die Teilnahme an der Sitzung sprechen.
Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass das „Berechtigte Interesse“ als Definition hinterlegt werden sollte. Ein weiterer hält die Wortfindung „Berechtigtes Interesse“ für nicht passend.
Ein weiteres hatte kein Verständnis für Hybridsitzungen, da diese für die Gemeinderatsmitglieder in Präsenz sehr anstrengend sind.
2. Bürgermeister Engert merkte an, dass die Regelung in Coronazeiten in Ordnung war, jetzt würde er aber wieder die Präsenzsitzungen bevorzugen.
Zwei Mitglieder sprachen sich weiterhin für die Möglichkeit der Hybridsitzung aus.
Beschluss:
Der Gemeinderat Kirchheim stimmt der 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Gemeinde-rat der Gemeinde Kirchheim in der vorgelegten Fassung zu.
Abstimmungsergebnis: Ja: 6 Nein: 8 Anwesend: 14 Persönlich beteiligt: 0
Pflege der Naturausgleichflächen aus dem Flurbereinigungsverfahren Gaubüttelbrunn - Pflegevereinbarung mit der Flurbereinigungsgenossenschaft Gaubüttelbrunn
Aus dem Flurbereinigungsverfahren Gaubüttelbrunn gingen insgesamt 11,52 ha Naturausgleichsflächen hervor. Diese sind gemäß Festlegungen durch die Gemeinde Kirchheim zu pflegen. Seit 2009 gibt es für die Pflege dieser Flächen eine Vereinbarung mit der Flurbereinigungsgenossenschaft Gaubüttelbrunn.
Seit 2010 erhält die Flurbereinigungsgenossenschaft Gaubüttelbrunn für die Pflege der Flächen eine jährliche Aufwandsentschädigung, diese betrug anfangs 2.200 Euro und wird mit einer jährlichen Kostenanpassung von 3% fortgeschrieben. Im Jahr 2023 beträgt die Summe der jährlichen Aufwandsentschädigung 3.233,77 Euro.
Gemäß der Vereinbarung gilt diese 10 Jahre mit einer automatischen Verlängerung, sobald keiner der beiden Vertragsparteien von einer Kündigung Gebrauch macht.
Für die Kalenderjahre 2020 (2.956,61 Euro), 2021 (3.045,31 Euro) und 2022 (3.136,67 Euro) wurde aufgrund eines Versehens die jährliche Aufwandsentschädigung nicht an die Flurbereinigungsgenossenschaft Gaubüttelbrunn gezahlt. Die rückwirkend für die erbrachte Pflegeleistung zu erstattenden jährlichen Aufwandsentschädigungen werden in diesem Kalenderjahr im Haushalt vorgesehen.
In diesem Kalenderjahr beträgt die Aufwandsentschädigung an die Flurbereinigungsgenossenschaft Gaubüttelbrunn 3.230,77 Euro.
Eine Pflege der Ausgleichsfläche durch die Mitarbeiter des Bauhofs wird von der Verwaltung für nicht zielführend erachtet, da dies ein zusätzlicher Aufwand wäre und aktuell hier keine Ressourcen zur Verfügung stehen. Eine Leistungserbringung durch eine externe Firma dürfte aufgrund der Erfahrungen teurer sein als die Durchführung durch die Flurbereinigungsgenossenschaft Gaubüttelbrunn.
Vom Gemeinderat war über die rückwirkende Zahlung und vorgeschlagene Verrechnungsweise zu befinden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zustimmend zur Kenntnis. Der Flurbereinigungsgenossenschaft Gaubüttelbrunn ist rückwirkend für die Pflegemaßnahmen der Naturausgleichsflächen in den Kalenderjahren 2020, 2021 und 2022 abzüglich des 50% Anteils an zwei Wegesanierungen die Summe 7.112,37 Euro zu erstatten.
Die notwendigen Finanzmittel sind im Haushalt 2023 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14 Persönlich beteiligt: 0
Förderinitiative FlurNatur des Freistaats Bayern - Bepflanzung des ehemaligen Wasserreservoirs Gaubüttelbrunn mit Bäumen
Im Rahmen der Förderinitiative FlurNatur sind die Planung und Herstellung von Struktur- und Landschaftselementen förderfähig, soweit hierfür ein Gesamtkonzept vorliegt. Nicht förderfähig sind Struktur- und Landschaftselemente mit einen Zuwendungsbedarf unter 5.000 Euro und über 60.000 Euro. Zur Finanzierung der Maßnahmen können für Struktur- und Landschaftselemente Zuwendungen in Höhe von bis zu 75 % gewährt werden. Dienen die Maßnahmen der Umsetzung des ILEK kann die Förderung um bis zu zehn Prozentpunkte erhöht werden. Über das Programm FlurNatur wurde bereits auch die Anschaffung von vier Wildbienenhäusern gefördert.
Wie dem Gemeinderat bereits berichtet gibt es seitens des 1. Bürgermeisters Jungbauer den Vorschlag die Fläche auf dem ehemaligen Wasserreservoir Gaubüttelbrunn mit Bäumen zu bepflanzen. Die notwendigen Vorkehrungen für eine Bepflanzung wurden im Rahmen der Verpachtung des Grundstücks bereits getroffen.
Nach entsprechender Absprache zwischen dem 1. Bürgermeister Jungbauer und dem zuständigen Mitarbeiter beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) erscheinen die Vorhaben im konkreten Fall mit einem Fördersatz der netto Kosten von 85% förderwürdig.
Ein Vorschlag für die Bepflanzung wurde in enger Abstimmung mit der Kreisfachberaterin für Gartenkultur und Landespflege Frau Tokarek und der Unteren Naturschutzbehörde Frau Stöcker erarbeitet. Dieser sieht die Pflanzung von insgesamt 20 verschiedenen Bäumen unterschiedlicher Baumarten vor. Die fachliche Zustimmung des ALE hierzu wurde bereits erteilt.
Für die notwendigen Leistungen zur Lieferung, Pflanzung und Aufwuchspflege wurden zwei Richtangebote bei örtlichen Gartenbaubetrieben eingeholt. Es ist aktuell mit Kosten von rund 22.000 Euro zu rechnen. Hiervon würden über das Förderprogramm 18.700 Euro getragen werden, der Eigenanteil der Gemeinde läge bei 3.300 Euro.
Vom Gemeinderat war über die Maßnahme zu befinden und die Verwaltung mit der Umsetzung dieser zu beauftragen.
Von der Verwaltung würde dann ein Förderantrag gestellt, eine Ausschreibung durchgeführt und der wirtschaftlichste Anbieter mit der Umsetzung beauftragt werden.
Im Falle der Zustimmung wären im Haushalt Mittel in Höhe von 22.000 Euro für die Maßnahmen bereitzustellen.
1. Bürgermeister Jungbauer gab in der Sitzung hierzu einen Sachvortrag. Auf die dem Sachvortrag beigefügten Unterlagen wurde verwiesen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Bepflanzung des ehemaligen Wasserreservoirs wie vorgestellt zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Der Förderantrag ist beim ALE zu stellen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14 Persönlich beteiligt: 0
Neubaugebiet "Am Schoppen" – Errichtung eines Spielplatzes
In der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2022 wurde das Vorhaben der Errichtung eines Spielplatzes im Bereich des Krämersbruchs vorgestellt. Auf den Sachvortrag und die Diskussion wurde verwiesen.
Von den Anliegern des Neubaugebiets „Am Schoppen“ wurde im Nachgang der Sitzung folgende „Wunschliste“ in Bezug auf die Spielgeräte übermittelt:
1. Rutsche am Hang
2. Seilbahn
3. Schaukel
4. Niedrig- Klettergerüst
5.Sandkasten
6. Trampolin
7.Spielhäuschen
Folgende Kosten sind zu erwarten (Preise ca., netto, inkl. Aufbau pauschal):
Stelzenhaus im Waldhang inkl. Terrasse 13.000 Euro
Herrichtung der notwendigen Fallschutzflächen 12.600 Euro
Herrichtung Hang für Spielplatz 12.400 Euro
Niedrig Kletter Parcours 6.800 Euro
Spielhäuschen am Sandkasten 6.000 Euro
Bepflanzung (Stauden und Gehölze) 3.200 Euro
Rasenfläche anlegen (Feinplanie und Einsaat) 3.100 Euro
Hangrutsche (Edelstahl) 3.100 Euro
Vogelnestschaukel (inkl. Gestell) 3.000 Euro
Schaukel mit 2 Sitzen (inkl. Gestell) 1.900 Euro
Kleinkinderhängematte (inkl. Pfosten) 1.700 Euro
Tiefgrundlockerung & Grobplanie 1.200 Euro
Durch den Gemeinderat war zu entscheiden, welcher Umfang für die weiteren Planungen zu Grunde gelegt werden soll. Danach könnte über den Erschließungsträger KFB eine Ausschreibung vorgenommen werden, damit dann vom Gemeinderat über die Vergabe entscheiden werden kann. Die Einschaltung des Erschließungsträgers KFB und die privatrechtliche Vergabe ist an dieser Stelle möglich, da die Maßnahme im Zusammenhang mit der Umsetzung des Neubaugebiets „Am Schoppen“ steht. Ziel des 1. Bürgermeisters ist, dass eine zeitnahe Umsetzung der Neuanlage des Spielplatzes vorgenommen werden kann.
Vom Gemeinderat war über die Ausgestaltung und den Umfang des Spielplatzes zu entscheiden. Entsprechend den Wünschen des Gemeinderats müssten Finanzmittel im Haushalt 2023 für die Umsetzung der Maßnahme bereitgestellt werden.
Im Falle einer Zustimmung wurde vorgeschlagen, die notwendigen Rückschnittarbeiten durch die Mitarbeiter des Bauhofs noch bis Ende Februar erledigen zu lassen.
1. Bürgermeister Jungbauer informierte, dass eine Seilbahn an der Örtlichkeit aus verschiedensten Gründen nicht umsetzbar sei und das Gremium sich auch zwischen der Vogelnestschaukel und der Schaukel mit 2 Sitzen entscheiden sollte, um Kosten zu sparen.
Ein Gemeinderat würde die Maßnahmen wegen dem noch ausstehenden Haushalt nicht auf einmal umsetzen. Er plädierte dafür, das Spielhaus, das Stelzenhaus und den Kletter Parcours wegzulassen und dafür die Schaukel mit 2 Sitzen und die Kinderhängematte umzusetzen. 1. Bürgermeister Jungbauer würde den Niedrig Kletter Parcours weglassen, dafür jedoch eher das Spielhäuschen mit Sandkasten errichten. Dann wären auch Spielmöglichkeiten für die kleinen Kinder da und es wären mit den restlichen Maßnahmen beide Altersbereiche abgedeckt. Bei den Arbeiten am Hang sind diese in einem Zug zu erledigen.
Ein Mitglied wies darauf hin, dass um den Spielplatz schon genug Grün ist und er deshalb keine Bepflanzung vornehmen würde.
2. Bürgermeister Engert sprach sich für die Nestschaukel aus. Er wies darauf hin, dass eine Einzäunung des Sandkastens wegen der Katzen wichtig sei.
Einer plädierte für eine Budgetvorgabe, um eine Entscheidung treffen zu können, welche Maßnahmen umgesetzt werden können.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Errichtung eines Spielplatzes am Zugang zum Krämersbruch wie vorgestellt.
Durch den Erschließungsträger KFB ist eine Ausschreibung in folgendem Umfang vorzunehmen:
Stelzenhaus im Waldhang inkl. Terrasse
Herrichtung der notwendigen Fallschutzflächen
Herrichtung Hang für Spielplatz
Spielhäuschen am Sandkasten
Bepflanzung (Stauden und Gehölze)
Rasenfläche anlegen (Feinplanie und Einsaat)
Hangrutsche (Edelstahl)
Vogelnestschaukel (inkl. Gestell)
Tiefgrundlockerung & Grobplanie
Nach Vorlage eines Vergabevorschlags ist vom Gemeinderat über die Vergabe zu befinden.
Die notwendigen Rückschnittarbeiten für die Errichtung des Spielplatzes sind durch die Mitarbeiter des Bauhofs noch bis Ende Februar erledigen zu lassen.
Im Haushalt 2023 sind Finanzmittel in Höhe von 70.000,- Euro für die Umsetzung der Maßnahme bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: Ja: 14 Nein: 0 Anwesend: 14 Persönlich beteiligt: 0
Verlängerung des Optionszeitraums bezüglich des § 2b UstG
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2022 die im Jahressteuergesetz 2023 vorgesehene Verlängerung des Optionszeitraums bezüglich des § 2b UStG um weitere zwei Jahre beschlossen. Das „neue“ Umsatzsteuerrecht nach § 2b UStG kommt damit im Ergebnis bei einem Großteil der Kommunen erst ab 2025 zur Anwendung.
Für alle Kommunen, die weiter im „alten“ Recht bleiben wollen, ist nichts zu veranlassen. Nach dem neuen § 27 Abs. 22a UStG gilt eine bereits im Jahr 2016 abgegebene Optionserklärung automatisch bis Ende des Jahres 2024 weiter. Ein solcher Widerruf ist schriftlich gegenüber dem zuständigen Finanzamt zu erklären und bedarf eines Beschlusses des zuständigen Gremiums. Sollte dies gewünscht sein, so bat der 1. Bürgermeister Jungbauer um Rückmeldung.
Der Widerruf der Optionserklärung sollte jedoch nur erfolgen, wenn der Umstellungsprozess auf § 2b UStG vollständig und erfolgreich abgeschlossen wurde. Zudem sollte eine Umstellung nur erfolgen, wenn sich hieraus keine erheblichen finanziellen oder administrativen Mehrbelastungen ergeben. Seitens der Verwaltung wird aktuell empfohlen, die abgegebene Optionserklärung aktuell für die Gemeinde Kirchheim nicht zu widerrufen.
Grundsteuer
Für die Gemeinde Kirchheim wurden in der Verwaltung 12 Grundsteuererklärungen mit insgesamt 46 erklärungsbedürftigen Grundstücken, in Gaubüttelbrunn 6 Grundsteuererklärungen mit 20 Grundstücken, in Geroldshausen 5 Grundsteuererklärungen mit 20 Grundstücken und in Moos 3 Grundsteuererklärungen mit 20 Grundstücken erstellt und fristgerecht abgegeben.
Bei den zu erklärenden Grundstücken musste unterschieden werden zwischen Land- und Forstwirtschaft – Einstufung in Grundsteuer A und Grund- und Boden – Einstufung in Grundsteuer B.
Die Erstellung der Erklärungen verursachte bei der zuständigen Mitarbeiterin in der Verwaltung ungefähr einen zusätzlichen Aufwand von 100 Stunden innerhalb des letzten halben Jahres.
Hinzu kommt noch die Ausgabe von rund. 500 Formularen an Bürgerinnen und Bürger, hier gab es einige Nachfragen, insbesondere zum Ausfüllen der Formulare.
Zählerablesung Wasser
Von den 850 Wasserzählern im gesamten Gemeindegebiet wurden 409 Meldungen (48,12%) online abgegeben, 381 Meldungen in Papierform (44,82%) und 60 Meldungen (7,06%) gar nicht. In Gaubüttelbrunn (220 Stück) wurden 125 Meldungen (56,82%) online abgegeben, 82 Meldungen (37,27%) in Papierform und 13 Meldungen (5,91%) gar nicht. In Kirchheim (630 Stück) wurden 284 Meldungen (45,08%) online abgegeben, 299 Meldungen (47,46%) in Papierform und 47 (7,49%) Meldungen gar nicht.
Erhöhung Wasserpreis FWF
Die Fernwasserversorgung Franken (FWF) hat mitgeteilt, dass der Wasserbezugspreis zum 01.01.2024 anstelle der bisher kommunizierten 1,35 Euro je cbm (zzgl. USt.) auf 1,45 Euro je cbm (zzgl. USt.) anheben wird. Hauptgründe sind die zusätzlichen Kostensteigerungen für den Wasserbezug seitens der FWF. Bei der neuen Kalkulation des Wasserpreises der Gemeinde im Herbst wird die Erhöhung des Wasserpreises berücksichtigt.
Regenüberlaufbauwerke (RÜ) 2 und 3
Die in der letzten Sitzung behandelten Unterlagen wurden beim Landratsamt als Genehmigungsbehörde eingereicht. Es gab seitens des 1. Bürgermeisters ein Gespräch mit der Eigentümerin des beim RÜ 3 möglicherweise zu querendem Grundstück, dieses ist positiv verlaufen. Die grundsätzliche Gesprächsbereitschaft wurde ausdrücklich erklärt. Mit einem weiteren Grundstücksanlieger am RÜ 2 gab es ebenfalls Gespräche, auch hier wurde die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, ein Nachbargrundstück während der Bauzeit soweit notwendig nutzen zu können.
Grundschulverband
Frau Stefanie Schmitt wird ab dem 01.02.2023 als Verwaltungskraft für die Mittagsbetreuung eingestellt.
Der Haushalt des Grundschulverbandes wurde von der Kommunalaufsicht am Landratsamt genehmigt.
Am 17.01.2023 fand eine Besprechung zwecks der Mittagsbetreuung mit der Schulrätin Dr. Klawitter und Frau Neubauer von der Regierung in Unterfranken statt. Das Ergebnis war, dass die Ausnahme, der Betrieb der Mittagsbetreuung im Gelben Haus in Kleinrinderfeld und somit nicht am Schulstandort weiterhin möglich ist. Allerdings wird zukünftig eine Erweiterung der Räumlichkeiten benötigt werden, da mehr Kinder in der Mittagsbetreuung angemeldet werden, was dann im Gelben Haus nicht möglich sein wird. Hier führte Frau Neubauer aus, dass aus ihrer Sicht für diesen Fall keine Förderung erfolgen könnte, da der Betrieb der Mittagsbetreuung am Schulstandort hierfür notwendig sei. 1. Bürgermeister Jungbauer wird dies jedoch prüfen lassen.
Nächste Woche wird eine Besprechung mit der Firma zwecks der Lieferung und dem Einbau der dezentralen Lüftungsgeräte stattfinden.
Das Sekretariat wurde umgebaut und zieht ins EG in den ehemaligen Musikraum. Dort befinden sich zukünftig 2 Büros und das Sekretariat. Frau Schmitt und die Bücherei werden dann im Dachgeschoß untergebracht. Da der Umbau noch nicht komplett fertiggestellt ist, wird Frau
Schmitt im Sekretariat des Rathauses ihren Arbeitsplatz haben.
Auch eine Ergänzungskraft muss nachbesetzt werden, da eine Mitarbeiterin in Mutterschutz geht. Die Stelle wurde bereits ausgeschrieben.
Sanierung und Neubau der Kindergärten
Die Ausschreibung der Bauleistung für den Kindergarten in Gaubüttelbrunn ist erfolgt. Es erfolgte die Veröffentlichung der beschränkten Ausschreibung.
Der Förderantrag für Gaubüttelbrunn wurde neu gestellt, mit einer zeitnahen Entscheidung wird gerechnet.
Die Besprechung für die Erweiterung des Kindergartens Kirchheim mit der Kindergartenleitung ist Anfang Januar 2023 erfolgt. Erste Pläne sind in Abstimmung. Die ausführliche Information an den Gemeinderat erfolgt in der Sitzung am 14.02.2023.
Kindergarten St. Michael Kirchheim
Der Johanneszweigverein in Kirchheim hatte nach Mitteilung nun doch keinen Verlust in 2022, es fiel ein geringer Überschuss von rund 1.000 Euro an. Daher ist kein Defizitausgleich notwendig. Gründe sind u.a. niedrigere Personalkosten im November und Dezember, unerwartete Spenden sowie ein Zuschuss der Caritas, eine entsprechende Nachberechnung ist erfolgt. Die Elternbeiträge sollen daher auch erst zum neuen Kindergartenjahr angehoben werden. Informationen bezüglich 2023 folgen.
Kindergarten St. Anna Gaubüttelbrunn
Nachdem vom Gemeinderat in der letzten Sitzung die Zustimmung zur Einrichtung einer Übergangsgruppe in der ehemaligen Schule Gaubüttelbrunn erteilt wurde, arbeitet der Trägerverein an der Umsetzung. Für diese Gruppe werden mind. 2 Arbeitskräfte benötigt, die Stellen sollen ausgeschrieben werden. Ziel des Trägervereins ist die Stellenbesetzung bis Frühsommer (Mai/Juni). Bei einer Einstellung würden dann ggf. höhere Personalkosten ein Defizit auflaufen lassen, eine Überschneidung ist aber für eine Einarbeitung bzw. die Umverteilung der Kinder aus Sicht der Kindergartenleitung erforderlich.
Bauhof
Für das Gießen der Anlage im letzten Jahr wurden durch die Mitarbeiter des Bauhofs 149,25 Stunden (davon 12 Stunden im Wald) benötigt, dabei wurden 132 m³ Wasser vergossen. Der hohe Arbeitsaufwand kam durch den trockenen Sommer zustande. Es ist zu überlegen, ob zukünftig eine Saisonkraft für die Grünpflege eingestellt werden sollte.
Für die Bearbeitung der Auswirkungen des Bibers in den Gewässern III. Ordnung wurden von den Mitarbeitern des Bauhofs im letzten Jahr 61:45 Stunden aufgewendet. Die Ausgaben für externe Firmen (z.B. Entsorgung, Bagger, Material) beliefen sich auf 6.700 Euro.
Schwimmbad
Die Gemeinde ist in Abstimmung mit dem Ingenieurbüro, bisher läuft das Vorankommen leider sehr zäh.
Ein Gemeinderat gab zu bedenken, dass die Firmen evtl. nicht greifbar sind, wenn zu spät entschieden wird.
Rückschnitt Radweg Gaubüttelbrunn
Der Rückschnitt von Bäumen erfolgte planmäßig am Skulpturenradweg durch den Bauhof.
Rückschnitt Grundstück Gaubüttelbrunn Richtung Sulzdorf
Der Rückschnitt erfolgte ebenso planmäßig gegen die Verbuschung, eine Ökokontofläche an der Stelle ist in Planung.
Zweckverband Verkehrsüberwachung
Eine Entscheidung ist vom Gemeinderat in Kürze zu fällen, ob ein Beitritt in Kürze gewünscht wird. Bei den Kommunen, die bereits im Zweckverband sind, werden durch die verhängten Geldbußen die Einnahmen verbessert.
Bürgerversammlungen
1. Bürgermeister Jungbauer gab einen kurzen Rückblick zu den beiden Versammlungen, es gab diverse Nachfragen jedoch keine Bürgeranträge.
Förderung Gemeindewald
Vom Freistaat Bayern erhält die Gemeinde eine Förderung für die Wiederaufforstung von 1.300 Bäumen in Höhe von 3.610,- Euro.
Innovative Landschaftsplanung
Das erste Treffen für die innovative Landschaftsplanung fand am 24.01.2023 mit den Natursteinbetrieben statt. Der nächste Termin für eine weitere Besprechung findet am 09.03.2023 statt.
Einkommen- und Gewerbesteuer
Das Landesamt für Statistik hat mitgeteilt, dass die Einkommensteuerbeteiligung der Gemeinde im 4. Quartal 2022 432.533 Euro (Vorjahr 415.506 Euro) beträgt. Im 1. Quartal lag die Beteiligung bei 424.996 Euro (Vorjahr 368.679 Euro), im 2. Quartal bei 394.267 Euro (Vorjahr 333.431 Euro) und im 3. Quartal 329.606 Euro (Vorjahr 377.733 Euro).
Der Haushaltsansatz von 2022 lag bei 1,56 Millionen Euro, vereinnahmt wurden schlussendlich 1,58 Millionen Euro.
Kreisumlage
Es ist eine Anhebung auf 43% in Diskussion.
Bisher lag die Gemeinde Kirchheim bei 39% (Umlagekraft 2.42 Mio Euro) Umlage bei 944.157 Euro in 2022, Prognose bei 43% (Umlagekraft 2,72 Mio Euro) Umlage bei 1.169.967 Euro = 225.810 Euro mehr.
First-Responder GruppeFreiwillige Feuerwehr Kirchheim
Bisher liefen Spenden auf das Gemeindekonto in Höhe von 7.460,- Euro, der Start ist zum 01.03.2023 geplant. Es wurden u. a. auch eine elektrische Absaugpumpe sowie ein Pulsoximeter für Kinder angeschafft. 1. Bürgermeister Jungbauer dankte nochmals GR und 1. Kommandant Langner für sein Engagement.
Siebenertag Feldgeschworenenvereinigung links des Mains in Kirchheim
Am 27. Mai 2023 findet dieser in Kirchheim statt, weitere Planungen laufen derzeit.
Verwaltungsgemeinschaft
Der Haushalt ist vorbereitet, dieser ist bereits in Abstimmung auf Bürgermeisterebene. Als nächstes ist dann der Haushalt der Gemeinde Kirchheim dran.
Termine Gemeinderat 2023
Beginn ist jeweils um 19:30 Uhr, maßgeblich sind die Sitzungsladungen.
26.01., 14.02., 30.03., 27.04., 25.05., 22.06., 13.07., 27.07.,21.09., 26.10., 23.11., 14.12. (Beginn 18 Uhr) und 18.01.2024