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Gemeinde Kirchheim in Unterfranken  |  E-Mail: verwaltungsgemeinschaft@kirchheim-ufr.de  |  Online: http://www.kirchheim-ufr.de

Aktuelles aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 21.09.2023 und Interkommunale Sitzung vom 25.09.2023

Erweiterung der Kindertagesstätte Gaubüttelbrunn - Aktueller Sachstand

 

Die Rohbauarbeiten beim Projekt sind zwischenzeitlich abgeschlossen, der Sachstand bei den weiteren Gewerken ist wie folgt:

 

  • 11 Elektro: Hier läuft derzeit die Verhandlungsvergabe noch. Die Submission für die Angebote war am 18.09.2023 um 11 Uhr. Insgesamt fünf Firmen wurden für die Abgabe von Angeboten angefragt. Eine Firma hat ein Angebot abgegeben, und zwar die Firma Elektro-Nadler mit 109.000 Euro. Die überabeiteten Schätzkosten für die Leistungen lagen bei 110.000 Euro.

 

Nachdem das Gewerk 11 Elektro noch nicht vergeben werden konnte, sind valide Aussagen zum Bauzeitenplan derzeit nicht möglich. Es ist aber davon auszugehen, dass der Bauzeitenplan eingehalten wird. Ziel ist die Fertigstellung der Baumaßnahme bis zum Frühjahr 2024.

 

Wie bereits im Gremium berichtet wurde im Rahmen einer Begehung im Zuge des Umbaus festgestellt, dass die Decke im Erdgeschoss (ehemaliger Gruppenraum, zukünftiger Krippenraum) nicht den Anforderungen des Brandschutzes entspricht. Auf den bisherigen Sachvortrag wurde verwiesen. Zwischenzeitlich liegt eine Kostenschätzung für die Behebung dieses Mangels vor.

 

Für den Rückbau werden rund 5.200 Euro veranschlagt, für die neue Akustikdecke inkl. F-30 Anforderung werden rund 15.000 Euro veranschlagt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 20.200 Euro. Nach entsprechenden Gesprächen durch den 2. Bürgermeister Engert hat sich die Katholische Kirchenstiftung St. Stephanus Gaubüttelbrunn bereiterklärt 50% der hiervon anfallenden Kosten zu tragen.

 

Bezüglich der Ausgangssituation im Dachgeschoss (Turnraum) zur Wendeltreppe wurde vorgeschlagen eine abgewalmte Dachgaube zu errichten, damit ein besserer Wetterschutz für die Übergangssituation vorhanden ist. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 8.600 Euro. Die entsprechende Beauftragung hierfür ist bereits erfolgt und die Arbeiten zum Teil auch ausgeführt.

 

Für die notwendige Abdichtung der beiden Überdachungen (Flachdächer) an den Eingängen liegt ein Angebot für die notwendigen Spenglerarbeiten vor. Dieses beläuft sich auf rund 7.200 Euro. Die entsprechende Beauftragung hierfür ist bereits erfolgt.

 

Bezüglich der bereits anderweitig vorgestellten Problematik bei der Verkleidung (graue Dämmung direkt unter den Dachziegeln) im Dachgeschoss (Turnraum) wurden Kosten für die Erneuerung der Dämmung sowie die Erneuerung der Wandverkleidung erhoben. Für den Rückbau der bestehenden Verkleidung werden 5.300 Euro geschätzt, für die Errichtung einer neuen Dämmung inkl. Wandverkleidung werden 25.300 Euro geschätzt. Eine Untersuchung hinsichtlich einer Versporung der Dämmung wurde nicht vorgenommen.

 

2. Bürgermeister Engert erläuterte, es wurde festgestellt, dass die Folie auf der anderen Seite der grauen Dämmfolie noch in Ordnung ist. Somit könnten die Kosten hierfür gespart werden.

 

Die notwendige Fluchttreppe im Untergeschoss des derzeitigen Interims in der ehemaligen Grundschule Gaubüttelbrunn ist errichtet worden, die Abnahme der Räumlichkeiten mit der Fachaufsicht am Landratsamt soll am 25.10.2023 erfolgen. Die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung zur Errichtung der Übergangsgruppe und der Verlegung der Regelgruppe in das Untergeschoss wurde zwischenzeitlich vom Landratsamt Würzburg befristet bis 30.06.2024 erteilt.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Sachvortag zustimmend zur Kenntnis und beschließt folgendes:

 

  • Die Decke im Erdgeschoss (Krippenbereich) soll wie vorgestellt als eine F30 Akustikdecke ausgeführt werden. Die Katholische Kirchenstiftung St. Stephanus Gaubüttelbrunn beteiligt sich an den Kosten mit 50%

 

  • Die Verkleidung mit neuer Dämmung im Dachgeschoss (Turnraum) soll nicht ausgeführt werden.

 

Neubau einer Kindertagesstätte in Kirchheim – Aktueller Sachstand

 

Auf Ebene der Kindergartenleitung, des Trägervereins, des 1. Bürgermeisters Jungbauer und des Planungsbüros „sHoch2“ laufen weiterhin die Planungen für den Neubau.

 

Der Zuschussantrag wurde am 04.08.2023 bei der Regierung von Unterfranken eingereicht und wird dort bearbeitet. Bezüglich des Bauantrags liegt vom Landratsamt Würzburg noch keine Genehmigung vor.

 

Das Leistungsverzeichnis für die Abbruch- und Rohbauarbeiten (u.a. Grundleitungen, Bodenplatte, Massivbau Treppenhaus und Übergang zum Bestand) wurde durch das Planungsbüro „Shoch2“ erstellt. Die beschränkte Ausschreibung wird nun von der Verwaltung durchgeführt, am 22.09.2023 erfolgt die Ex-Ante Bekanntmachung im Staatsanzeiger. Ziel ist ein Baubeginn je nach Witterung im November 2023.

 

Parallel wird derzeit die Ausschreibung für die Module von den Planungsbüros „Shoch2“ sowie „Burmester & Partner“ erstellt.

 

Bezüglich des zu errichtenden Carports neben dem Wohnhaus gab es eine Besprechung mit der Familie Oberndörfer, Herrn Martin Eckert und dem 1. Bürgermeister Jungbauer. Dabei wurde die Werkplanung besprochen, Ziel ist die Errichtung des Carports noch in diesem Jahr. Die Tiefbauarbeiten (u.a. Fundament und Pflasterung) sollen durch den Bauhof erledigt werden. Für den Bau des Carports werden dann Angebote bei örtlichen Firmen eingeholt.

 

Auf Nachfrage eines Gemeinderats ob es eine Firmenliste gibt, wenn beschränkt ausgeschrieben wird, erläuterte 1. Bürgermeister Jungbauer, es gibt eine Liste mit sieben hiesigen Firmen.

 

Ein Mitglied fragte nach, ob der Carport in Holz oder Metall ausgeführt wird.

1. Bürgermeister Jungbauer erklärte, die Ausführung soll in Holzbauweise erfolgen ohne Verkleidung, da dies nicht notwendig ist.

 

Eine Gemeinderätin macht sich hinsichtlich des Bauzeitenplans Sorgen, dass der Termin November nicht eingehalten wird. 1. Bürgermeister Jungbauer stellte hierzu fest, dass die Maßnahme derzeit in einem guten Zeitrahmen liegt. Die Module können außerdem parallel ausgeschrieben werden.

2. Bürgermeister Engert regte an vielleicht darauf zu achten, dass das Pultdach für eine evtl. Photovoltaikanlage tragfähig ist.

 

zur Kenntnis genommen     

 

 Freibad Kirchheim - Aktueller Sachstand

 

Durch die Verwaltung wurde der Förderantrag auf Grundlage des Sonderprogramms Schwimmbadförderung am 02.08.2023 bei der Regierung von Unterfranken eingereicht. Die Bearbeitung erfolgt aktuell, hierzu gibt es Abstimmungen mit der Förderstelle.

 

Für den Antrag ist noch ein förmlicher Beschluss des Gemeinderats notwendig, dieser ist vom Gremium zu fassen.

 

Bezüglich des Bauantrags gibt es einen Austausch mit dem Landratsamt Würzburg zur Klärung einiger Fragestellungen hinsichtlich der Wasserrechtlichen Genehmigung und bezüglich des Antrags.

 

Mit Herrn Rausenberger findet am 22.09.2023 ein Ortstermin im Schwimmbad statt zur Klärung finaler Details.

 

In Abstimmung mit dem Büro „Richter & Rausenberger“ fand eine Ausschreibung für die Leistung Tragwerkplanung / Statik statt. Es wurden vier Büros angefragt, folgendes Ergebnis (jeweils netto):

 

  • Firma WSP Ingenieure, Würzburg          20.563,74 Euro
  • Firma Kai Winter, Leutenbach                 20.754,50 Euro
  • Firma Härth und Partner, Karlstadt        25.203,68 Euro
  • Das Büro Kopping, Dettelbach gab leider kein Angebot ab.

 

Von der Verwaltung wurde in Rücksprache mit dem Büro Richter + Rausenberger vorgeschlagen, den Auftrag an das Büro WSP Ingenieure zu vergeben.

 

Unterlagen für eine Ausschreibung von Bauleistungen sind bis dato vom Büro „Richter & Rausenberger“ noch nicht in der Verwaltung eingegangen.

 

Ein Gemeinderat stellte fest, dass man dann hinsichtlich der in der Sitzung am 25.05.2023 geführten Diskussion und des vom Büro vorgelegten Zeitplans leider wieder im Rückstand ist. Dies sollte dem Büro nochmals deutlich gemacht werden.

 

1. Bürgermeister Jungbauer wird das entsprechend weitergeben.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt die Beantragung von Fördermitteln aus dem Sonderprogramm Schwimmbadförderung des Freistaats Bayern für die Sanierung des Freibads Kirchheim. Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Maßnahme entsprechend den mit dem Zuwendungsantrag eingereichten Unterlagen auf Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanungen vom Juli 2023. Die netto Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich laut dem Förderantrag auf 2.223.486,03 Euro.

 

Der Vergabe für die Statik an das Büro WSP Ingenieure, Würzburg mit 20.563,74 Euro wird zugestimmt.

 

 Beteiligungsbericht 2022

 

Gemäß Art. 94 Abs. 3 Satz 1 hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über Ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen.

 

Die Gemeinde Kirchheim hat im Jahre 2005 dem BVG zur Erhöhung des Kapitalstocks der Sonnenstrom Bürgerheim Gaubüttelbrunn GbR 10.000 zur Verfügung gestellt. Die Sonnenstrom Bürgerheim Gaubüttelbrunn GbR wurde durch ortsansässige Vereine gegründet und betreibt auf dem Dach des Bürgerheims in Gaubüttelbrunn eine Photovoltaikanlage.

 

Der Beteiligungsbericht 2022 lag dem Gremium vor.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Beteiligungsbericht 2022 zustimmend zur Kenntnis.

 

Antrag auf Investitionsförderung, Musikverein Eintracht e.V. -Fränkische Jäger- Gaubüttelbrunn

 

Mit Schreiben vom 09.08.2023 hat der Musikverein Eintracht e. V. -Fränkische Jäger- Gaubüttelbrunn einen Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses für die notwendige Grundausstattung an Instrumenten für die Kooperation mit der Sing- und Musikschule Würzburg gestellt. Über diese Kooperation wurde in der Sitzung des Gemeinderats vom 13.07.2023 ausführlich informiert, auf den seinerzeitigen Sachvortrag wurde verwiesen.

 

Gemäß der „Richtlinien für die Gewährung von freiwilligen Zuwendungen an die örtlichen Vereine/Organisationen aus Mitteln des Haushaltes der Gemeinde Kirchheim“ kann ein Investitionszuschuss als Vereinsförderung gemäß der Kategorie „F“ erfolgen. Die Richtlinie sieht einen Zuschuss für „außergewöhnliche Investitionen zur Erfüllung des Vereinszwecks über einer Wertgrenze von 5000 Euro oder aufgrund Einzelentscheidung des Gemeinderates. Für die Errichtung von Gebäuden gilt dieser Fördersatz nicht. Es obliegt der Einzelfallentscheidung des Gemeinderats ob das Projekt förderfähig ist. Bei Zustimmung beträgt der Fördersatz dann mindestens 20% der nachgewiesenen Kosten.

 

Laut Auskunft des 1. Vorsitzenden des Musikvereins Eintracht e.V. GR Thomas Haaf liegen die Ausgaben für die Instrumente derzeit bei ca. 3.000 Euro.

 

Vom Gemeinderat war darüber zu befinden, ob ein Zuschuss für die Anschaffung der Instrumente gewährt wird.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Kirchheim beschließt die Gewährung eines Investitionszuschusses für die Anschaffung von Instrumenten für den Musikverein Eintracht e. V. -Fränkische Jäger- Gaubüttelbrunn wie vorgestellt.

 

GR Thomas Haaf war als 1. Vorsitzender des Musikverein Eintracht e. V. -Fränkische Jäger- Gaubüttelbrunn aufgrund persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:         Ja: 11 Nein: 0 Anwesend: 12 Persönlich beteiligt: 1

 

Kommunalrechtsnovelle 2023

 

Den Mitgliedern des Gemeinderats wurden Informationen bezüglich der Änderungen per Mail zugesandt. Maßgeblich für die Gemeinde ist u.a., dass eine Listenaufdoppelung bei der Gemeinderatswahl mit 28 Kandidaten/Kandidatinnen ab der kommenden Wahl 2026 nicht mehr möglich ist.

 

Förderung Gemeindewald

 

Die Gemeinde erhält vom Freistaat Bayern aus dem Vertragsnaturschutzprogramm eine Förderung in Höhe von 15.505 Euro für die Ausweisung von 101 Bäumen als Biotopbäume. Die Bäume sind für eine Zeit von mindestens 12 Jahren aus der Nutzung zu nehmen, d.h. diese dürfen nicht gefällt werden.

 

Kreditaufnahme Sanierung Schwimmbad

 

In Rücksprache mit der Sparkasse wurde das letztjährig abgeschlossene Darlehen über 1,5 Millionen Euro (Zinssatz 2,10%) abgerufen. Der Betrag wird nun mit einer Laufzeit von 6 Monaten als Tagegeld bei der Sparkasse zu einem Zinssatz von 2,86 % angelegt.

 

Sollten vor Ablauf der Laufzeit Gelder für die Schwimmbadsanierung benötigt werden, sind die Rücklagen der Gemeinde ausreichend vorhanden.

 

Schülerzahlen Grundschule

 

In diesem Schuljahr sind 198 Kinder zum neuen Schuljahr an der Grundschule angemeldet. Aus der Gemeinde Geroldshausen kommen 60 Kinder, aus der Gemeinde Kirchheim 68 Kinder (davon 19 aus Gaubüttelbrunn) und aus der Gemeinde Kleinrinderfeld 70 Kinder.

 

Es ist zu erwarten, dass aus allen Mitgliedsgemeinden mehr als 50 Kinder zum Stichtag 1. Oktober an der Grundschule sind. Daher bleibt es gemäß §3 der Satzung des Schulverbands wie bisher dabei, dass jede Gemeinde zusätzlich zu uns Bürgermeistern je noch ein weiteres Mitglied in die Verbandsversammlung entsendet.

 

Aktuell besuchen 78 Kinder die Mittagsbetreuung in derzeit 6 Gruppen. Eine 7. Gruppe ist beantragt. Auf die Stellenausschreibung gab es drei Bewerbungen. Der Raum im Untergeschoss der Turnhalle Kleinrinderfeld wurde hergerichtet und wird nun als Ausweichraum benutzt.

 

Das Ferienprogramm und der Abenteuerspielplatz sind relativ gut gelaufen, nur hinsichtlich der Anmeldetermine gab es einige Probleme.

 

Sanierung Schachtabdeckungen Kanal

 

Durch die Verwaltung wurden die notwendigen Leistungen für die Sanierung von 16 Schachtabdeckungen bei der Abwasserbeseitigung ausgeschrieben. Den Auftrag erhielt wie in den Vorjahren auch die Firma Beck Schachtregulierungen, die Kosten werden auf rund 17.000 Euro geschätzt. Entsprechende Mittel sind im Haushalt für die Abwasserbeseitigung vorhanden.

 

EFRE – Energetische Sanierung Rathaus & Grundschule & Energiezentrale

 

Der Gemeinderat Geroldshausen hat dem Programm nun ebenfalls zugestimmt. Im Rahmen der nächsten Grundschulverbandsversammlung soll es nun auf den Weg gebracht werden.

 

Webseite der Gemeinde

 

Der Dienstleister hat die Abschaltung des Servers mit PHP Version bis Ende des Jahres angekündigt. Ein Angebot für die Umstellung wurde beim jetzigen Anbieter eingeholt.

 

Neue Sirenen

 

Der Einbau sollte diese Woche erfolgen, bisher gab es noch keine Rückmeldung, wann es ausgeführt wird.

 

Wärmebildkamera für die Freiwillige Feuerwehr Kirchheim

 

Von den Kommandanten wurde die Beschaffung einer Wärmebildkamera beantragt, da bei einigen Einsätzen diese hätte gute Dienste leisten können. Der Preis für eine solche beläuft sich beim ausgesuchten Modell auf rund 2.300 Euro, im Investitionshaushalt sind ausreichend Finanzmittel vorhanden. Die Beschaffung wird kurzfristig erfolgen.

 

Erhöhung Hebesatz der Gewerbesteuer

 

Durch die Hebesatzerhöhung von 340% auf 370% welche im Rahmen des Haushaltes beschlossen wurde sind Mehreinnahmen von rund 69.000 Euro zu veranschlagen.

 

Förderung Radweg Norma-Schwimmbad Landkreis Würzburg

 

Der Landkreis Würzburg hat u.a. auf Anregung von GR und Kreisrat Thomas Haaf sowie des 1. Bürgermeisters Jungbauer die Richtlinien für die Radwegförderung überarbeitet und trägt damit der zusätzlichen Förderung durch den Freistaat Rechnung. Die Gemeinde erhält daher weitere 19.300 Euro aus dem Förderprogramm für den geplanten Neubau. Die Förderung hierfür beläuft sich dann auf rund 34.000 Euro.

 

Kurz notiert aus der interkommunalen Sitzung

der Gemeinderäte Geroldshausen und Kirchheim vom 25.09.2023

 

Einführung von Funkwasserzählern in den Gemeinden Geroldshausen und Kirchheim

 

Auf Seiten der Verwaltung gibt es seit längerer Zeit Überlegungen zur Einführung von Funkwasserzählern (elektronische Wasseruhr). Hierzu gab es Gespräche mit Kommunen welche solche Funkwasserzähler bereits im Einsatz haben, so z.B. Neubrunn.

 

Die Ergebnisse der Überlegungen sollten nun in einer gemeinsamen Gemeinderatssitzung der Gemeinderäte aus Geroldshausen und Kirchheim vorgestellt werden, da eine Einführung solcher Zähler nur auf Ebene beider Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) sinnvoll erscheint.

 

Durch die Verwaltung wurde in Zusammenarbeit mit den beiden 1. Bürgermeistern und den beiden Bauhofleitern eine Marktschau bei zwei Herstellern durchgeführt. Hierbei wurden Angebote von den Firmen Diehl Meetering und Kamstrup erstellt und die Leistungsdaten der Funkwasserzähler verglichen.

 

Nach erfolgter Marktschau wird vorgeschlagen, Funkwasserzähler der Firma Kamstrup zu beschaffen. Maßgeblicher Grund hierfür ist, dass die Wasserzähler der Firma Kamstrup die Möglichkeit der Rohbruchsuche (ALD = Akustische Leckage Detektion) haben. Diese Möglichkeit besteht bei den Zählern der Firma Diehl nicht.

 

Die Funkwasserzähler arbeiten in der gleichen Funktionsweise wie die bisher in den Anwesen verbauten herkömmlichen Wasserzähler. Ein großer Vorteil der Funkwasserzähler im Vergleich zu den herkömmlichen ist unter anderem, dass die Zählerstände per Funk ausgelesen werden können und verschiedenste Zusatzfunktionen beinhalten. Das Funkmodul des elektronischen Wasserzählers sendet hierzu in sehr kurzen Impulsen verschiedene Daten, ein Zugriff von außen auf den Wasserzähler ist nicht möglich. Es können lediglich die gesendeten Funkdaten empfangen werden. An den Wasserzählern ist weiterhin eine optische Schnittstelle verbaut, hierüber lassen sich z.B. 460 Tageswerte auslesen, welche im Falle einer Manipulation oder eines Wasserschadens verwendet werden können.

 

Laut der Firma Kamstrup wird alle 16 Sekunden ein Datenpaket im Millisekundenbereich gesandt, zusammen haben alle Impulse eine gesamte Funkdauer von 58 Sekunden am Tag. Die Intensität des Funkmoduls beträgt nur einen Bruchteil von Mobiltelefonen oder auch DECT-Telefon. Die Funkreichweite der digitalen Wasseruhren umfasst ca. 50 bis 100 Meter im häuslichen Bereich. Somit können im Normalfall alle Hauswasserzähler bei der Befahrung ausgelesen werden.

 

Bei der Übertragung werden u.a. die Zählernummer, der Zählerstand zum letzten Tag des Vormonats, trockener Zähler, Leckage- und Rohrbruch und der aktuelle Zählerstand übermittelt. Es erfolgt keine Datenübertragung von Wassernutzungsstatistiken, Entnahmeprofilen oder sonstigem. Jeder Zähler hat hinsichtlich des Schutzes der Daten eine eigene individuelle Schlüsselnummer, der sog. Gegenschlüssel ist in der Software hinterlegt. Somit ist eine missbräuchliche Auslesung durch unbefugte Dritte ausgeschlossen.

 

Ein großer Vorteil der Funkwasserzähler ist, dass die jährliche Abrechnung der Wasserverbräuche nun ohne Beteiligung der angeschlossenen Haushalte erfolgen kann, da die Auslesung per Funk durchgeführt und die Daten über die Schnittstelle in der Kasse direkt im Abrechnungsprogramm hinterlegt werden.

Weiter können die Wasserzähler der Firma Kamstrup über das ALD (Akustische Leckage Detektion) per Schallwellen/Geräusche von den Funkwasserzählern aus in den PE-Leitungen bis 20 Meter und in Gussleitungen bis 50 Meter Rohrbrücke detektieren, so mögliche Rohrbrüche feststellen und im Rahmen der Funkauswertung melden. Die vom Zähler gemeldeten möglichen Rohrbrüche können dann von den Mitarbeitern der Bauhöfe im üblichen Verfahren gesucht werden.

 

In den Funkwasserzählern ist über das ALD hinaus eine weitere Leckagefunktion verbaut. Diese stellt fest, ob im angeschlossenen Anwesen z.B. eine dauerhafte wenn auch nur minimale Wasserabnahme durch eine defekte Toilettenspülung oder einen tropfenden Wasserhahn erfolgt. Die Anzeige einer möglichen Leckage erfolgt auch am Wasserzähler direkt und kann vom Eigentümer/in selbst festgestellt werden.

 

Die Auslesung der digitalen Wasseruhren erfolgt mit einem Tablet und angeschlossenen Funkmodul durch das Befahren von Straßenabschnitten (Drive-By) durch den Bauhof. Durch die Gemeinde kann somit selbständig festgelegt werden, wann eine Auslesung der Daten erfolgt. Es wäre beispielsweise möglich jeweils zum Monatsende eine Auslesung durchzuführen, oder aber auch nur jährlich. An den Abrechnungszeiträumen für die Gebühren der Wasserversorgung würde durch die Einführung von Funkwasserzählern nichts geändert werden.

 

Nachdem vorgeschlagen wurde die Funkwasserzähler mit Rohrbruchsuche zu beschaffen, sollte künftig monatlich einmal die Auslesung erfolgen, damit möglichen Leckagen auch nachgegangen werden kann. Durch die Gemeinde Neubrunn wurde berichtet, dass durch das ALD bereits mehrere Rohrbrüche gefunden werden konnten.

 

Die Funkwasserzähler der Firma Kamstrup haben eine Eichgültigkeit von 6 Jahren.

Die der Firma Diehl haben eine Eichgültigkeit von 6 Jahren und aufgrund einer bereits abgeschlossenen Zertifizierung besteht die Möglichkeit danach diese um weitere 6 Jahre verlängern zu lassen. Hierbei muss eine gewisse Anzahl an verbauten Geräten als Referenz zum Eichamt gegeben und dort überprüft werden. Bei entsprechender Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann dann die Eichfrist um 6 Jahre verlängert werden.

 

Die Firma Kamstrup durchläuft für die angebotenen Wasserzähler derzeit ebenfalls die notwendige Zertifizierung. Es ist davon auszugehen, dass diese positiv abgeschlossen wird und dann auch die Möglichkeit der Eichfristverlängerung in sechs Jahren besteht.

 

Nachdem die Wasserversorgung vorsteuerabzugsberechtigt ist, werden nachfolgend nur die netto Summen benannt.

 

Die Kosten für die Anschaffung eines Funkwasserzählers belaufen sich auf

 

  • 72,72 Euro ohne ALD           
  • 92,37 Euro mit ALD              
    Typ     flowIQx2xx

 

Seitens der Verwaltung wurde vorgeschlagen die Funkwasserzähler mit ALD zu beschaffen.

 

Seitens der Gemeinde Geroldshausen werden rund 500 Zähler benötigt. Im Haushalt der Gemeinde Geroldshausen sind für die Anschaffung Finanzmittel in Höhe von 46.300 Euro bereitgestellt.

 

Seitens der Gemeinde Kirchheim werden rund 860 Zähler benötigt. Im Haushalt der Gemeinde Kirchheim sind für die Anschaffung Finanzmittel in Höhe von 80.000 Euro bereitgestellt.

 

Der Einbau würde durch die Mitarbeiter der Bauhöfe Anfang 2024 begonnen werden, dieser soll über das Jahr verteilt dann zum Abschluss kommen. Somit wäre dann bei allen in den Mitgliedsgemeinden der VG Kirchheim verbauten Zähler ein Eichdatum vorhanden.

 

Zusätzlich zu den Kosten für die Funkzähler fallen folgende einmalige Kosten an:

 

Converter zur Funkauslesung (wird per Bluetooth an Tablet verbunden)

                                               517,-Euro

 

Optische Ausleseeinheit (Suitcase - wird per Bluetooth an Tablet verbunden)    

660,- Euro

 

Ready Software                     1.615,- Euro

 

Ready Software Inbetriebnahme mit Einrichtung Schnittstelle AKDB einmalig 1.633,- Euro

 

ALD Software                        1.467,- Euro

 

ALD Software Inbetriebnahme mit Einrichtung Schnittstelle                    817,- Euro

Beschaffung von Tablets für die Funkauslesung und den Einbau der Wasserzähler

 

Zusätzlich fallen folgende Kosten jährlich an (Geroldshausen und Kirchheim zusammen):

 

Ready Softwarekosten                                                                                3.134,- Euro

 

ALD Software                                                                                               3.852,- Euro

 

Die mögliche Beschaffung der Funkwasserzähler soll interkommunal mit den Gemeinden Eisingen und Hettstadt erfolgen. Damit kann ein Nachlass zwischen 2 und 3 % für die Anschaffung der Funkwasserzähler erreicht werden. Weitere Einsparungen für die Auslesegeräte und Software sind derzeit nicht möglich, da je Abrechnungseinheit (= Gemeinde oder VG) diese separat benötigt wird.

 

Der Freistaat Bayern hat zwischen dem 25. Mai 2018 und dem 31. Dezember 2023 mit einem begründungslosen Widerspruchsrecht der Bürger gegen Funkwasserzähler einen Sonderweg unter den Bundesländern beschritten. Dies hat in der Praxis dazu geführt, dass in Bayern kaum noch elektronische funkauslesbare Wasserzähler verbaut wurden. Hierauf hat der Bayerische Landtag mit einer Änderung der Gemeindeordnung reagiert. Ab dem 1. Januar 2024 legt der neue Art. 24 Abs. 4 Gemeindeordnung den Fokus auf die Gesichtspunkte der Gefahrenabwehr beim Einsatz von Funkwasserzähler.

 

Er wird lauten: „Ist eine Gemeinde berechtigt, Wasserzähler mit elektronischer Schnittstelle mit oder ohne Einrichtung zur Fernauslesung einzusetzen und zu betreiben, dürfen Daten auch gespeichert und verarbeitet werden, um die Pflichtaufgabe der Wasserversorgung erfüllen und die Betriebssicherheit und Hygiene der Wasserversorgungseinrichtung gewährleisten zu können. Die gespeicherten Daten dürfen ausgelesen und verwendet werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für den ordnungsgemäßen Betrieb der Wasserversorgungseinrichtung und zur Aufklärung von Störungen im Wasserversorgungsnetz erforderlich ist.“

 

Die notwendige Änderung der Wasserabgabesatzungen wird nach der Beschlussfassung für die Einführung der Funkwasserzähler in den jeweiligen Gremien separat erfolgen.

 

In der Sitzung erfolgte ein Sachvortrag der beiden 1. Bürgermeister sowie eine Präsentation von Herrn Christian Ernst, dem zuständigen Vertriebsingenieur der Firma Kamstrup. Er erläuterte u.a. die bewährte Technologie sowie die Innovation. Auf Qualität und Sicherheit wird sehr großer Wert gelegt. Die Firma Kamstrup ist der weltweit führende Hersteller von Systemlösungen.

 

Vorteile durch Funkauslesung sind u.a.:

-     Stichtagsgenaue Daten

-     Wegfall von Hausbesuchen

-     Ressourcen Wasser schonen

-     Mehrwert durch intelligente Alarme

 

Auf Nachfrage eines Gemeinderats wie lange der Bauhof für die Ortsdurchfahrten benötigt teilte 1. Bürgermeister Jungbauer mit, dass mit ca. 2-3 Stunden zu rechnen ist.

 

Ein Mitglied wollte wissen, ob auch Hinterliegergrundstücke erfasst werden. Hierzu erklärte Herr Ernst, der Sendebereich beträgt in der Regel ca. 100 m.

 

Auf Nachfrage eines Gemeinderats, weshalb die Ortsdurchfahrten alle 4 Wochen erfolgen erklärte Herr Ernst, dies ist notwendig, damit die Leckageortung auch genutzt werden kann.

 

Auf Nachfrage eines Mitglieds, ob der Eigentümer ebenfalls die Möglichkeit zur Auslesung hat erläuterte Herr Ernst, der entsprechende Schlüssel wird beim Versorger aufbewahrt. Es obliegt der Gemeinde, ob der Schlüssel herausgegeben wird.

 

Hinsichtlich der Akustischen Leckage Detektion (ALD) informierte 1. Bürgermeister Jungbauer, dass in Neubrunn durch dieses System bisher 5 oder 6 Rohrbrüche gefunden wurden. Er sieht dies als Entlastung für die Bauhöfe an. 1. Bürgermeister Ehrhardt erhofft sich, dadurch evtl. Rohrbrüche leichter zu finden. In Geroldshausen ist das Problem, dass permanent Grundwassergeräusche vorhanden sind. Herr Ernst erläuterte anschließend noch kurz den Ablauf der Produktion, bei der sehr auf Hygiene geachtet wird. Die Zähler werden trocken ausgeliefert.

 

1. Bürgermeister Jungbauer verspricht sich durch die Anschaffung der Funkwasserzähler eine erhebliche Arbeitseinsparung beim Bauhof und bei der Abrechnung. Auf lange Sicht gesehen wäre dies eine lohnende Investition.

 

Ein Mitglied regte an, wenn sich der Gemeinderat dafür entscheiden sollte, einen Passus mit aufzunehmen, der die Gemeinde als Auftraggeber hinsichtlich der Eichfrist finanziell entlastet.

 

Ein Gemeinderat versteht den Ablauf so, dass die Zähler vom Gesetzgeber her alle 12 Jahre zu tauschen sind. Momentan beträgt die Eichfrist für das Produkt 6 Jahre und würde dann alle 2 Jahre verlängert bis 12 Jahre erreicht sind. Seine Frage wäre, wenn das Gesetz in 2-3 Jahren verabschiedet ist, gilt das dann auch für die jetzt eingebauten Zähler? Herr Ernst führte aus, für den Zähler hat das Gesetz dann seine Gültigkeit.

 

1. Bürgermeister Jungbauer merkte an, für die Überprüfung der Zählereichung entstehen Kosten von ca. 150 Euro pro Zähler.

 

Ein Mitglied wollte wissen, wenn nach 6 oder 8 Jahren Stichproben durchgeführt werden und ein Zähler herausfällt, ob dieser dann zurückgenommen wird. Herr Ernst teilte mit, es besteht dann die Möglichkeit, diese Zähler nachzueichen.

 

Auf Nachfrage von einem Gemeinderat, ob es Referenzlisten von Gemeinden gibt, die diese Zähler länger als 10 Jahre verbaut haben erklärte 1. Bürgermeister Jungbauer, in Bayern eher nicht, da es diese Art Zähler erst seit 2014 gibt.

 

Auf die Frage eines Mitglieds nach der maximalen Lebensdauer stellte Herr Ernst fest, die Batterielebensdauer beträgt ca. 16 Jahre.

 

Auf Nachfrage einer Gemeinderätin bezüglich Recycling auch für die Elektronik teilte Herr Ernst mit, dass zur Zeit ein Konzept für den Wiederverbrauch erstellt wird.

 

Ein Mitglied stellte fest, der Vorteil ist, dass evtl. Leckagen festgestellt werden können, vielleicht auch an der Hauptleitung. Allerdings entstehen erhebliche Mehrkosten, auch für den Einsatz der Gemeindearbeiter. Er bat darum, vor einer Entscheidung nochmals die Vor- und Nachteile abzuwägen. Ein weiterer Vorteil ist das Einspielen der Daten in das Fachverfahren, was eine enorme Zeitersparnis in der Verwaltung bedeutet.1. Bürgermeister Jungbauer merkte an, das Auslesen durch den Bauhof kann auch mit anderen Arbeiten verbunden werden. Ein wichtiger Punkt ist die Personalressource.

 

Ein Mitglied sieht die Vorteile ebenfalls, wollte aber wissen, wieso der Wechsel aller Zähler geplant ist. 1. Bürgermeister Jungbauer erklärte, der Hintergrund ist ein System und eine Abrechnung. Alle Zähler hätten die gleiche Tranche und die gleiche Eichfrist. Das System bietet Chancen, die ein normaler Wasserzähler nicht bietet.

 

In der anschließenden kurzen Diskussion merkte ein Gemeinderat an, er sieht schon Synergieeffekte, u.a. die Leckageortung. Als Nachteil sieht er die laufenden Software-Kosten. Herr Ernst führte aus, das System wird jedes Jahr upgedatet. Auch steht im Support ein Ansprechpartner für den Bauhof etc. zur Verfügung.

 

Nach weiterer kurzer Diskussion über die Kostengegenüberstellung regte ein Gemeinderat an, evtl. den Bürgermeister aus Neubrunn in einer weiteren Sitzung zuzuschalten, um Restfragen zu klären. 1. Bürgermeister Jungbauer merkte an, das wäre sicherlich möglich.

 

Auf Nachfrage eines Gemeinderats, wie lange es dauert bis die 500 Datensätze von Geroldshausen eingepflegt sind führte 1. Bürgermeister Jungbauer aus, dies hängt von verschiedenen Faktoren ab.

 

Eine Gemeinderätin wollte wissen, ob die Kosten auf den Wasserpreis aufgeschlagen werden. Für Haushalte mit einem zweiten Wasserzähler wären das nochmal immense Kosten. Außerdem würde sie gerne wissen, ob ein zweiter Zähler auch elektronisch sein muss. 1. Bürgermeister Jungbauer stellte fest, dies würde sicherlich Sinn machen, aber diese Fragestellung hat sich bisher nicht ergeben.

 

Auf die Frage eines Mitglieds, ob bei den Zahlen nicht auch die zweiten Zähler inbegriffen sind erläuterte 1. Bürgermeister Jungbauer, in der Liste sind alle Zähler, die bekannt sind. Es gibt derzeit wenige Haushalte mit einem zweiten Zähler.

 

1. Bürgermeister Jungbauer bedankte sich bei Herrn Ernst für seine Ausführungen und fasste abschließend zusammen, dass die Entscheidungen in der nächsten Sitzung der beiden Gremien im Oktober getroffen werden. Die Grundtendenz hat er so vernommen, dass das Meinungsbild allgemein positiv ist.

 

zur Kenntnis genommen     

 

1. Bürgermeister Jungbauer informierte, dass am Sitzungstag die Brücke am Moosbach abgerissen wurde. Dabei wurde ein alter Tank der ehemaligen Tankstelle gefunden und entsprechend fachgerecht entsorgt.

Termine aus dem Rathaus

Bürgerversammlungen 2023

In diesem Jahr finden die Bürgerversammlungen wie folgt statt: Am Montag, 04.12.2023, 19.00 Uhr im Bürgerheim Gaubüttelbrunn und am Freitag, 08.12.2023, 19.00 Uhr im Pfarrheim Kirchheim

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