… Was wäre wenn der 1. Bürgermeister Jungbauer in den Landtag gewählt werden würde…
Aufgrund der sich häufenden Anfragen in der Verwaltung hier eine allgemeine, kurze Information von Frau Geschäftsleiterin Silke Prax:
Wenn ein erster Bürgermeister in den Landtag gewählt wird, ruhen seine Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis bis zum Ablauf der Amtszeit (Art. 48 Abs. 1 BayAbgG). Er scheidet sobald er Mitglied des Bayerischen Landtags ist aus seinem Amt als erster Bürgermeister aus.
Eine gewählte Person erwirbt die Mitgliedschaft im Landtag mit der Eröffnung der ersten Sitzung des Landtags nach der Wahl.
Gemäß Art. 44 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG ist die Neuwahl eines ersten Bürgermeisters dann innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Amtszeit abzuhalten.
Bis zur Neuwahl des ersten Bürgermeisters würde die Vertretungsregelung in Art. 39 Abs. 1 GO i.V.m. § 16 Geschäftsordnung der Gemeinde gelten. Somit würden die Amtsgeschäfte bis zur Neuwahl durch den 2. Bürgermeister Edwin Engert geführt werden.
Bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem gemeindlichen „Grundamt“ als Bürgermeister endet auch das Amt des Gemeinschaftsvorsitzenden; bis zur Neuwahl durch die Gemeinschaftsversammlung nimmt der Stellvertreter des Gemeinschaftsvorsitzenden dessen Aufgaben und Befugnisse wahr. Die Vertretungsregelung für den Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft findet sich in Art. 6 Abs. 3 Satz 1 VGemO i.V.m. § 10 der Geschäftsordnung der Verwaltungsgemeinschaft, d.h. hier würde die Vertretung durch den stellv. Vorsitzenden der VG Kirchheim, Herrn 1. Bürgermeister Gunther Ehrhardt (Geroldshausen), erfolgen.
Gleiches gilt für den Grundschulverband Kirchheim. Auch hier würde die Vertretung durch den stellv. Vorsitzenden des Grundschulverbands Kirchheim, Herrn 1. Bürgermeister Gunther Ehrhardt, erfolgen.
Die erste Sitzung des Landtags nach der Wahl am 8.10.2023 findet voraussichtlich Ende Oktober statt.
Endet die Amtszeit des 1. Bürgermeisters Björn Jungbauer beispielsweise am 30.10.2023, wären die Neuwahlen spätestens am 14.01.2024 durchzuführen (ggf. Stichwahl am 28.01.2024).
Nach Amtsantritt des neugewählten ersten Bürgermeisters würde innerhalb der Gemeinschaftsversammlung eine Neuwahl des Vorsitzenden der VG und in einer Grundschulverbandssitzung eine Neuwahl des Vorsitzenden des Grundschulverbandes erfolgen.