Informationen zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025
Aufgrund der zu erwartenden Fristen-Änderungen bei der Einreichung von Wahlvorschlägen und den zugehörigen Rechtsbehelfsfristen ist mit einem Druck der Stimmzettel erst am Wochenende 31.01.-02.02.2025 zu rechnen. Dies bedeutet wiederum, dass uns die Stimmzettel frühestens zu Anfang der 6. KW 2025, ab dem 03.02.2025, spätestens jedoch am 07.02.2025 vorliegen.
Gleichwohl können Sie Ihren Antrag auf Briefwahl bereits ab dem 41. Tag vor der Wahl, also dem 13.01.2025 stellen.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann baldmöglichst nach Erhalt der Stimmzettel zugestellt.
Beantragen können Sie die Briefwahlunterlagen online über unser Bürger-Service-Portal, sowie schriftlich mit Ihrer Wahlbenachrichtigung, sobald Sie diese erhalten haben.
https://www.buergerservice-portal.de/bayern/vgkirchheimufr/