Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Bayerischen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) in Verbindung mit dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kirchheim-ufr.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den jeweils genannten Gründen nicht oder nicht vollständig barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

  1. Formulare im PDF-Format: Die auf der Seite „Formulare“ bereitgestellten Dokumente sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. Sie enthalten keine durchgängige Strukturauszeichnung (Tags) und keine festgelegte Lesereihenfolge. Sie sind daher mit Screenreadern nur eingeschränkt nutzbar. Wir prüfen, welche dieser Formulare durch barrierefreie Online-Verfahren ersetzt werden können, und stellen die verbleibenden Dokumente nach und nach barrierefrei bereit.
  2. Bedienelemente der Website in englischer Sprache: Einzelne Bedienelemente der verwendeten Vorlage sind in englischer Sprache benannt und nicht als fremdsprachig gekennzeichnet. Sie werden daher von Screenreadern mit deutscher Sprachausgabe nicht korrekt wiedergegeben. Eine Übersetzung ist bis Ende 2026 vorgesehen.
  3. Mehrfach verwendete Linktexte: In der Rubrik „Aktuelles“ wird für mehrere Meldungen derselbe Linktext verwendet. Das Ziel des Links ist dadurch ohne umgebenden Text nicht eindeutig erkennbar. Eine Anpassung ist bis Ende 2026 vorgesehen.
  4. Wiederholte Navigation: Die Navigation wird auf jeder Seite mehrfach ausgegeben. Für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern entsteht dadurch eine Wiederholung, die das Auffinden des Hauptinhalts erschwert. Ein Sprunglink zum Inhalt ist vorhanden. Eine Verbesserung ist bis Ende 2026 vorgesehen.
  5. Inhalte Dritter: Für Inhalte, die über Links auf externe Angebote erreichbar sind – etwa das Bürgerserviceportal des Freistaats Bayern oder das Online-Fundbüro –, ist die Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim nicht verantwortlich. Auf deren Barrierefreiheit haben wir keinen Einfluss.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 08.09.2026 erstellt. Grundlage war eine Bewertung der Website durch die Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim in Form einer Selbsteinschätzung. Die Erklärung wird bei Änderungen der Website und mindestens einmal jährlich überprüft.

Barrieren melden – Kontakt zu uns

Sie haben Mängel bei der barrierefreien Gestaltung dieser Website festgestellt? Oder Sie benötigen Informationen, die auf dieser Website nicht barrierefrei bereitgestellt werden? Dann wenden Sie sich gern an uns. Wir helfen Ihnen weiter und stellen Ihnen die gewünschten Informationen in einer für Sie zugänglichen Form zur Verfügung.

Verwaltungsgemeinschaft Kirchheim Rathausstraße 2, 97268 Kirchheim Telefon: 09366 9061-0 
E-Mail: gemeinde@kirchheim-ufr.de.

Schlichtungsverfahren

Wenn wir Ihre Rückmeldung nach Ihrer Auffassung nicht befriedigend bearbeiten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Art. 13 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes wenden. Die Schlichtungsstelle ist beim Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung angesiedelt. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos, ein rechtlicher Beistand ist nicht erforderlich.

Schlichtungsstelle nach dem BayBGG beim Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Winzererstraße 9, 80797 München E-Mail: schlichtungsstelle@bayern.de