Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim
Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchheim ist das zentrale politische
Entscheidungsorgan der Gemeinde und die demokratisch gewählte
Vertretung der Bürgerinnen und Bürger.
Rechtsgrundlage für seine Arbeit ist die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), insbesondere Art. 30 GO.
Der Gemeinderat berät und entscheidet über alle
grundlegenden Angelegenheiten der Gemeinde Kirchheim,
soweit diese nicht dem Ersten Bürgermeister oder beschließenden Ausschüssen
übertragen sind. Dazu gehören unter anderem Satzungsbeschlüsse,
wesentliche finanzielle Entscheidungen sowie die strategische Weiterentwicklung
der Gemeinde. Außerdem überwacht der Gemeinderat die Gemeindeverwaltung
und die Umsetzung seiner Beschlüsse.
Dem Gemeinderat gehören die gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
sowie der Erste Bürgermeister an, der kraft Amtes den Vorsitz führt
(Art. 31 GO ).
In enger Zusammenarbeit mit dem Ersten Bürgermeister werden Themen vorbereitet, beraten und beschlossen.
Der Bürgermeister vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderats
und vertritt die Gemeinde nach außen.
In der aktuellen Wahlperiode 2026-2032 setzt sich der Gemeinderat wie folgt zusammen:

